Die Betreuung von Senioren und Dementen nimmt oft viel Zeit in Anspruch. Freunde und soziale Kontakte werden vernachlässigt und schon der tägliche Einkauf
kann zum Problem werden.
Ich biete Ihnen die Möglichkeit stundenweise Ihre Angehörigen im gewohnten Umfeld zu betreuen um Sie ein wenig zu entlasten.
Die Betreuung nach § 87 b,heute § 43 b, wird gemäß den kognitiven Fähigkeiten und der körperlichen Verfassung Ihres Angehörigen im häuslichen Umfeld
durchgeführt und kann, bei Anspruch auf Leistung, mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Selbstverständlich können weitere Betreuungszeiten über den gesetzlichen Anspruch hinaus
vereinbart werden, diese werden dann direkt mit Ihnen abgerechnet.